KLAPP RÖSCHMANN RIEGER – die Kanzlei stellt sich vor
Rechtsanwälte PARTG MBB München – Augsburg – Koblenz
Die Kanzlei wurde 1968 von Rechtsanwalt Dr. Klapp gegründet.
Seit 1990 besteht die Kanzlei als Sozietät mit Rechtsanwalt Röschmann, der seine Tätigkeit für die Kanzlei schon 1986 aufgenommen hat. Im Jahr 2017 wurde als weiterer Sozius Rechtsanwalt Rieger aufgenommen, der seit 2012 in der Kanzlei tätig ist.
Im Laufe der Jahre haben sich als Tätigkeitsschwerpunkte die Betreuung von Mitgliedern der Heilberufe und von mittelständischen Unternehmen herausgebildet. Hinzu kommt der Forderungseinzug für Großmandanten.
Im Hinblick auf unseren Schwerpunkt Heilberufe war es ein großer Gewinn für die Kanzlei, im Jahr 2000 Rechtsanwalt Dr. med. Preuschoff, der zugleich approbierter Arzt ist, als Mitarbeiter gewinnen zu können. Daneben sind eine Reihe weiterer anwaltlicher Mitarbeiter für die Kanzlei tätig.
Dr. Eckhard Klapp

Ein Widerspruchsrecht des Vermieters sollte nur bei Vorliegen wichtiger Gründe in der Person des neuen Partners wie zum Beispiel Insolvenz und Ähnlichem bestehen.
Außerdem sollte geregelt werden, dass aus der Berufsausübungsgemeinschaft wieder ausscheidende Partner auch aus dem Mietvertrag ausscheiden, falls der Gründungspartner oder die Berufsausübungsgemeinschaft in den Praxisräumen verbleibt.
Dr. Eckhard Klapp

Er arbeitet seit 1968 als Rechtsanwalt und ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB. Daneben ist er Vorsitzender des Kulturkreis Gasteig e.V..
Dezernate:
- gesamtes Arzt- und Medizinrecht
- Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Veröffentlichungen
- „Abgabe und Übernahme einer Arztpraxis“, 1.-3. Auflage., Springer-Verlag
- Artikel und Vorträge zum Recht der Heilberufe
Verträge

Ein Widerspruchsrecht des Vermieters sollte nur bei Vorliegen wichtiger Gründe in der Person des neuen Partners wie zum Beispiel Insolvenz und Ähnlichem bestehen.
Außerdem sollte geregelt werden, dass aus der Berufsausübungsgemeinschaft wieder ausscheidende Partner auch aus dem Mietvertrag ausscheiden, falls der Gründungspartner oder die Berufsausübungsgemeinschaft in den Praxisräumen verbleibt.
Achim Röschmann

Er ist Sozius der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB sowie Geschäftsführer und Gesellschafter der Röschmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München.
Rechtsanwalt Röschmann gehört der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht e.V. und dem Deutschen Netzwerk Versorgungsstrukturen an.
Er ist Fachanwalt für Medizinrecht und seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.
Dezernate:
- gesamtes Arzt- und Medizinrecht
- gewerbliches Mietrecht
- Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Bernd Rieger

Ein Widerspruchsrecht des Vermieters sollte nur bei Vorliegen wichtiger Gründe in der Person des neuen Partners wie zum Beispiel Insolvenz und Ähnlichem bestehen.
Außerdem sollte geregelt werden, dass aus der Berufsausübungsgemeinschaft wieder ausscheidende Partner auch aus dem Mietvertrag ausscheiden, falls der Gründungspartner oder die Berufsausübungsgemeinschaft in den Praxisräumen verbleibt.
Bernd Rieger

Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Dezernate:
- gesamtes Arzt- und Medizinrecht
- Arbeitsrecht
Dr. Thomas Preuschoff

Ein Widerspruchsrecht des Vermieters sollte nur bei Vorliegen wichtiger Gründe in der Person des neuen Partners wie zum Beispiel Insolvenz und Ähnlichem bestehen.
Außerdem sollte geregelt werden, dass aus der Berufsausübungsgemeinschaft wieder ausscheidende Partner auch aus dem Mietvertrag ausscheiden, falls der Gründungspartner oder die Berufsausübungsgemeinschaft in den Praxisräumen verbleibt.
Dr. med Thomas Preuschoff

Nach seinem anschließenden Jura-Studium in Augsburg und dem Rechtsreferendariat begann er seine Tätigkeit als Rechtsanwalt und arbeitet seit 2000 in der Kanzlei KLAPP RÖSCHMANN RIEGER PARTG MBB.
Er ist seit vielen Jahren einer der Stammreferenten der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns auf deren Fortbildungsveranstaltungen.
Dezernate:
- gesamtes Arzt- und Medizinrecht
- Versicherungsrecht
- Gewerbliches Mietrecht
- Arbeitsrecht
Kanzlei München:
Widenmayerstraße 9
80538 München

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Zentrale Kontaktdaten für alle Standorte:
Tel. 089 - 224 224
Fax. 089 - 22 85 334
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
8.30 – 12.30 / 13.00 – 16.45 Uhr
Freitag:
8.30 – 12.30 / 13.00 – 15.00 Uhr
Zweigstelle Augsburg:
Wertinger Str. 105
86156 Augsburg

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Zweigstelle Koblenz:
Firmungsstraße 38 / Jesuitenplatz
56068 Koblenz

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